Pruefungsamt.de - Tipps zu Prüfungen

Infos von Prüfungsamt.de > Prüfungstipps

 



Aktuelle News

01.06.2011
Aktion "Lernen in 2011": 4Port-Hub & Laptop-Skin zu gewinnen!

07.03.2009
Fundgrube ... nette Tools und Links

20.08.2008
Zum Lernen von Fremdsprachen auf CD Sprachkurse setzen.

15.07.2008
Meldungen, Urteile, Berichte über Prüfungen, Prüfungsrecht und Studium.



Hilfreiche Bücher für Prüfungen

Beat it! Der Prüfungscoach für Studium und Karriere
Beat it! Prüfungscoach für Studium & Karriere

Zum Lernen für die nächste Klausur, zum Schreiben der fälligen Seminararbeit und zur Vorbereitung auf die nächste Prüfung: Bücher übers Lernen, Referate, Prüfungen und wissenschaftliche Arbeiten

 

Multiple-Choice-Prüfungen rechtswidrig

Kölner Fach-Anwalt erwirkt Urteile in NRW und Sachsen – besonders betroffene Studiengänge: Medizin und Wirtschaft im Grundstudium

Kommentar

Es fängt bei der theoretischen Führerscheinprüfung an und setzt sich bei Prüfungen in Hochschulen fort: Probleme mit Multiple-Choice-Fragen. Schüler versuchen mit ihnen vielleicht noch ohne besonderen Lernaufwand zu einer guten Note zu kommen. Für Studenten hängt am richtigen oder falsch gesetzten Kreuz, ohne Chance zur Kommentierung, unter Umständen sogar die berufliche Zukunft ab. Wünschenswert sind Multiple-Choice-Prüfungen bei der Kontrolle nackten Faktenwissens. Komplexere Zusammenhänge verdienen ein oder zwei Sätze der Erklärung. Auch das soll schliesslich an einer Hochschule gelehrt/gelernt werden.



Multiple-Choice – im Rechtsjargon auch "Antwort-Wahl-Verfahren" genannt – war als Prüfungs­methode schon immer umstritten. Ursprünglich aus den USA als Antidiskriminierungsmaßnahme importiert, beschäftigt das Verfahren immer wieder deutsche Gerichte, weil sich Prüflinge durch das Prinzip des Ankreuzens ungerecht behandelt fühlen. Nun hat der Kölner Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum, ein Spezialist für Ausbildungs- und Prüfungsrecht, ein Grundsatz-Urteil vom Ober­verwaltungsgericht (OVG) in Münster erwirkt: Demnach ist ein Großteil der in Hochschulen und anderen Prüfungsgremien – so auch beispielsweise beim Theorietest für den Führerschein – angewen­deten Multiple-Choice-Prüfungen rechtswidrig. Weil ein BWLStudent aus Köln sein Studium hätte aufgeben müssen, hatte er gegen das Nicht- Bestehen einer Vordiplom-Prüfung geklagt. Aufgrund des OVG-Urteils darf er seine Prüfung jetzt wiederholen.

Die neuen Regelungen sind noch nicht bundesweit gültig. Das OVG Münster gilt allerdings als eines der einflussreichsten Gerichte in Deutschland. Daher ist davon auszugehen, dass neben NRW auch weitere Bundesländer nachziehen werden. In Sachsen konnte Dr. Birnbaum bereits im Jahr 2002 einen ähnlichen Beschluss erwirken. Für Studenten und viele andere Prüflinge bedeutet das Urteil aber vor allem Folgendes: Viele der Multiple-Choice-Prüfungen im Grundstudium, Vordiplom oder der Vorklinik und vor allem in Medizin, Biologie, BWL und vielen anderen Fachrichtungen sind nicht rechtsgültig und können angefochten werden.

Das OVG Münster begründet seine Entscheidung folgendermaßen: "Für die Beurteilung von Erfolg oder Misserfolg genügt nicht die Bestimmung einer absoluten Bestehensgrenze. Erforderlich ist auch die Bestehensgrenze im Verhältnis zu einer für möglich erachteten Höchstleistung oder einer Normalleistung."

Was das bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Birnbaum: "Bis zum Jahr 1989 mussten die Prüflinge "absolut" 60% der Multiple-Choice-Aufgaben richtig beantworten, um zu bestehen. Dies führte zu erheblichen Schwankungen in den Prüfungs­ergebnissen. In einem Prüfungsjahrgang, der als das "Katastrophen-Physikum" Uni-Geschichte schrieb, fielen anstatt der üblichen 20-25 Prozent plötzlich 56 Prozent der Prüflinge durch.
  Daraufhin beschloss das Bundesverfassungsgericht eine "relative" Bestehens­grenze rechtlich vorzugeben, d.h. der Prüfling wurde zusätzlich im Verhältnis zu seinen Mitstreitern beurteilt. Als Prüfling in einem schlechteren Jahrgang bekommt man entsprechend bessere Noten als bei einem guten. Heute gelten Multiple-Choice-Prüfungen als rechtswidrig, bei denen die "relative" Beurteilung nicht in der Prüfungsordnung verankert ist. Jede Universität sollte also eine entsprechende Klausel in ihre Prüfungsordnung einfügen."

Ein weiteres Argument des OVG gegen das Antwort-Wahl-Verfahren lautet: "Der Prüfling hatte keine Möglichkeit, die von ihm gewählte Antwort zu begründen und so zusätzliche Grundlagen für die Bewertung seiner Prüfungsleistung durch die Prüfer zu schaffen. Nach Abschluss der Prüfung findet nur noch eine rechnerische Auswertung statt, die keinen Raum für eine wertende Beurteilung lässt."

Dazu Rechtsanwalt Birnbaum: "Die Multiple-Choice-Methode hat den Vorteil, dass aufgrund der fest vorgegeben Antwortmöglichkeiten die Korrektur extrem einfach und somit kostengünstig ist – beispielsweise reicht es, einfach eine Schablone auf den Fragebogen zu legen. Der große Nachteil: Dadurch ist der Prüfling eingeschränkt in der Beantwortung der Fragen. Vor allem bei sehr komplexen Themen ist das problematisch. Manchmal gibt es auf eine Frage eben mehr Antwortmöglich­keiten als vom Prüfer berücksichtigt. Wenn eine Frage als "offene" Frage gestellt wird, also die Möglichkeit vorgegebener Antwortmöglichkeiten nicht begrenzt wird, kann der Prüfling die Frage so beantworten, wie er es für richtig hält und die gesamte Bandbreite seines Wissens einfließen lassen. Beim Antwort-Wahl-Verfahren gelten hingegen nur die vorgege­benen Antworten. Und das moniert das OVG-Urteil."

Natürlich kann auch in Zukunft nicht vollkommen auf Multiple-Choice-Verfahren verzichtet werden. Denn in vielen Studiengängen würde eine Auswertung individuell beantworteter Fragen einen immensen Arbeits- und Zeitaufwand bedeuten. Was aber für die Zukunft gilt: Universitäten müssen den Einsatz von Multiple-Choice-Prüfungen überdenken und ihre Prüfungsordnungen entsprechend überarbeiten. Bis dahin besteht für viele Studenten die Möglichkeit, sich gegen das Verfahren zu wehren.


Quelle

26.10.2006, Rechtsanwälte Birnbaum, www.birnbaum.de

Tags

Antwort-Wahl-Verfahren Hochschule Hochschulrecht Multiple-Choice Prüfung Prüfungen Prüfungsordnung



Working Holidays und Sprachreisen
Sprachreisen und Work & Travel
Die Welt sehen, Sprachen lernen - Working Holidays

Pimp my Speech! Bessere Noten durch Sprachreisen
Lernsoftware nicht nur für Vokabeln
Lernsoftware
Lernen mit Karteikärtchen (Vokabeln, Daten, Fakten)Mit Karteikärtchen lernen
Fremdsprachen lernen, z.B. Englisch
Englisch als Fremdsprachen lernen
Fremdsprachen mit über 70 CD Sprachkursen lernen, u.a. Englisch
Tests zur Studienwahl und Berufswahl
Berugswahl, Studienwahl, Studienberatung, Berufsberatung
Online-Berufstests für Schüler & AbiturientenStudieninteressen und Studieneignung testen

Nach dem Studium: Tests zu Beruf & KarriereFür Studenten: Berufliche Interessen und Eignung testen
 

Thematik der Webseite: Vorbereitungen für die schriftliche Prüfung, Planung für die mündliche Prüfung. Bearbeitung von einem vorgegebenen Prüfungsthema, Ausarbeitung eigener Prüfungsthemen. Hilfe bei Prüfungsangst, Rat zur Entspannung bei Prüfungsstress. Materialien für die Prüfung, Ratgeber und andere Prüfungsliteratur. Prüfungsämter, Adressen vom Prüfungsamt.

Social Bookmark pruefungsamt.de bei deliciousBookmark für pruefungsamt.de bei Diggpruefungsamt.de als Social Bookmark bei GoogleLinkarena: Bookmark zu pruefungsamt.depruefungsamt.de bei Mr. Wong merken (Bookmark)Readster: pruefungsamt.de als Social BookmarkYahoo-Bookmark für pruefungsamt.depruefungsamt.de bei Yigg als Social BookmarkBei Oneview pruefungsamt.de als Bookmarkpruefungsamt.de bei Icio als Social Bookmark