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Abhängig von der Leistung im Studium: Befreiung von Studiengebühren
Befreiung von Studienbeiträgen: Universität Frankfurt wertet ab Wintersemester 2007/08 Studienleistungen höher als Abiturnote |
Kommentar
Der Trend geht zur leistungsabhängigen Bezahlung. Das Prinzip kann auch bei den Studienbeiträgen angewandt werden. Wer im Studium gut benotete Scheine bzw. in Prüfungen gute Noten erhält, der wird von den Studiengebühren befreit. Diese Praktik erscheint fairer, als das "Ausruhen" auf dem 1er-Abitur, das als Super-Numerus-Clausus den Weg zur Hochschule ohne Studiengebühren ebnete.
Die Johann Wolfgang Goethe-Universität wird die beitragsbefreiten zehn Prozent der besten Studierenden ab Wintersemester 2007/08 nach einem eigenen Modell auswählen, das Studienleistungen gegenüber der Abiturnote stärker berücksichtigt als an anderen Hochschulen: "Wir waren mit unserem Modell zwar nicht die ersten, die sich öffentlich geäußert haben. Aber dafür haben wir gründlich darüber nachgedacht, wie wir die tatsächlichen Studienleistungen anstelle der Studieneingangsmerkmale höher gewichten können", sagte Vizepräsident Prof. Andreas Gold am Donnerstag in Frankfurt.
Herausgekommen ist eine Aufteilung dieser Besten-Quote im Verhältnis 70/30 Prozent. Das bedeutet: 70 Prozent der Befreiungen erfolgen aufgrund der Studienleistungen gegenüber 30 Prozent, die aufgrund ihrer guten Abiturnoten befreit werden.
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"Das Modell bedeutet für die Studierendenverwaltung und die Prüfungsämter natürlich einen höheren Aufwand, als ein ausschließlich über die Abiturnoten gesteuertes Modell", sagte Michael Dietrich, Leiter des Studierenden-Service-Center. "Dieser Aufwand ist aber gerechtfertigt, da damit ein höheres Maß an Gerechtigkeit und Transparenz geschaffen wird!"
Vizepräsident Gold unterstreicht: "Wir sind der Auffassung, dass die tatsächlichen Studien- und Prüfungsleistungen die Leistungen der Studierenden und der Universität besser widerspiegeln als die vor Studienbeginn erfassten schulischen Leistungen. Der Anreiz, zügig und leistungsorientiert zu studieren, wird dadurch erhöht."
Auch deutsche und ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten kommen in den Genuss einer Befreiung von Studienbeiträgen.
Quelle
05.07.2007, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, www.uni-frankfurt.de
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